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26. Juni 2009

Das NPD-Verbotsverfahren 2001-03

Filed under: NPD-Verbot — pepper @ 21:08

In der BRD sind bislang zwei Parteien verboten worden: die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP 1952, und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) im Jahre 1956. Insbesondere letzteres ist umstritten, da offenbar unter politischem Druck erfolgt. Das Verbotsverfahren gegen die NPD, 2001 maßgeblich von Günter Beckstein und Otto Schily auf den Weg gebracht, wurde von Verfassungsrechtlern von Anfang an kritisch gesehen. Es scheiterte 2003 an dem Umstand, dass die NPD von V-Leuten des Verfassungsschutzes beobachtet wurde, die maßgebliche Positionen innerhalb der Partei bekleideten. Deshalb verlangte das Bundesverfassungsgericht eine Namensliste dieser V-Männer von den Antragstellern, also der Bundesregierung. Innenminister Schily verweigerte diese mit der Begründung, die V-Leute seien für die Steuerung der NPD nicht maßgeblich. Daraufhin wurde vom BVG ein “Verfahrenshindernis” konstatiert und das Verfahren eingestellt.

Das NPD-Verbot – Caesar und Hans-Peter Bull

Filed under: NPD-Verbot — admin @ 20:58

Caesar hat in LI, 27-36 folgendes dargestellt: extreme Maßnahmen mögen in bestimmten Fällen gerechtfertigt erscheinen. Die Geschichte besitzt aber genügend Beispiele, wohin das in aller Regel führt:

  1. Im Peloponnesischen Krieg richteten die Spartaner 30 Athener als Tyrannen ein. Diese richteten zuerst alle hin, die das auch verdient haben –> das Volk fand die Maßnahme richtig.
    Es dauerte nicht lange, und sie töteten “aus Laune Gute wie Schlechte vermischt” – das billigten die Athener natürlich nicht mehr, aber da war es zu spät
  2. Als Sulla im Kampf Popularen – Optimaten zuerst Verbrecher, die sich an diesem Bügerkrieg bereichert hatten, beseitigen ließ, hieß es wiederum, “verbrecherische und intrigante Menschen, die durch Aufstände den Staat aufgewühlt hatten, seien völlig zu Recht getötet worden”. Nur wenig später wurden “die, denen der Tod des Damasippus zur Freude Anlass gegeben hatte, selbst aufs Schaffott gezerrt und nicht eher war ein Ende des Mordens, als bis Sulla alle seine Anhänger mit Reichtümern überhäuft hatte.”

Jetzt lesen wir in der SZ: “Bei 6 Mio. Juden, da fängt der Spaß erst an”, ergo: Nach seiner [Hans-Peter Bulls] Meinung gibt es “angesichts der Zuspitzung der Gewalt und des Anwachsens der NPD eine moralische und politische Verpflichtung” die Verbotsanträge zu stellen.

In dem von der dritten Gruppe am Do, 25.06., vorgetragenen Ausschnitt lesen wir zu dem Verbotsverfahren: “Debattiert wird zudem über eine Beschränkung des Versammlungsrechts, auch um Aufmärsche von Rechtsextremen zu stoppen … Eine Einschränkung des Versammlungsrechts ist in der rot-grünen Koalition umstritten.”
Die Gruppe Drei hat darauf hingewiesen, dass das Versammlungsrecht zu den Grundrechten im GG gehört.
Aha … Kommt uns das irgendwie bekannt vor?

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